
Export Checkliste für unsere Kunden
Das deutsche Finanzamt verlangt aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten die folgenden Unterlagen und Informationen:
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Vollständige und korrekte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, außerdem die Angabe der Branche / des Gewerbezweiges und falls vorhanden die Internetadresse
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Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer
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Handelsregisterauszug, Gewerbe- oder anderen amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie
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Passkopie des Firmeninhabers, bzw. Geschäftsführers
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und eine vom Firmeninhaber / Geschäftsführer unterzeichnete Vollmacht (falls er die Abolung nicht persönlich vornimmt) möglichst mit Firmenstempel, für den abholenden Überführer des neuen Fahrzeuges. Sofern uns keine Dokumente überlassen werden, aus denen die Unternehmereigenschaft und die Vertretungsbefugnis eindeutig hervorgehen, erlauben wir uns eine Kaution, in Höhe der in Deutschland anfallenden Umsatzsteuer, zu erheben. Der Kautionsbetrag wird erstattet, sobald Sie uns die o.g. Unterlagen vorlegen.
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