AGB
Stand: 02/2009
1. Mietvertrag
2. Reservierung
3. Zahlungsbedingungen
4. Rückgabe
5. Reparaturen / Schäden am Mietwagen
6. Haftung des Mieters
7. Haftungsbegrenzung des Vermieters
8. Versicherungsschutz und Insassenschutz
9. Vertragsbeendigung
10. Datenschutzklausel
11. Gerichtsstand
12. Schlussbestimmung
Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung (siehe auch G.). Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes. Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht werden und nicht zu gewerblichen Personenbeförderung, Motorsport oder zu Fahrschulungen genutzt werden.
Der Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer für das Fahrzeug im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein, die von jedem Fahrer auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen ist. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird NTC-24.de vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Gezahlt werden kann in Bar oder Eurocheckkarte. Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe des festgelegten Preises zu hinterlegen.
Zur Berechnung der gefahrenen Kilometer werden alleine die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt. Bei Ausfall des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen.
Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistung nicht ungefähr bestimmen, werden 200 Kilometer pro Tag pauschal berechnet.
Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 5,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. aber 6% jährlich. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber 30 Minuten nach diesem Zeitpunkt, zurückzugeben. Bei Fahrzeugrückgaben, die später erfolgt, wird eine Gebühr von € 15,00 oder ggf. Zusatztage berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und -dokumente unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe für die Erstattung dieses Betrages eine Sicherheit einzubehalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und vom Mieter vollgetankt abgegeben. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Bei Fahrzeugübergabe wird für jede Anmietung ein Übergabeprotokoll erstellt.
Zusätzliche Kilometer werden gemäß der jeweiligen Preisliste abgerechnet. Bei Versagen des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen. Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistungen nicht schätzen, werden 200 Kilometer pro Tag pauschal berechnet.
5. Reparaturen / Schäden am Mietwagen
5.1 Technische Schäden
5.2 Schäden durch Unfall
Mieter und berechtigter Lenker haften bei Schäden bzw. Betriebsstörungen als Gesamtschuldner auf Schadensersatz bis zur Höhe der festgelegten Selbstbeteiligung, soweit der Vermieter von einem Dritten keinen Ersatz verlangen kann.
Die vereinbarte Haftungsreduzierung bezieht sich nur auf Schäden am Mietfahrzeug und nicht auf eventuell anfallende Schadennebenkosten.
Mieter und Lenker haften ungeachtet der oben aufgeführten Haftungserklärung gegenüber dem Vermieter in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz:
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in allen Fällen, in denen im Rahmen eines Vollkaskoversicherungsvertrages die jeweilige Vollkaskoversicherung (Vermieter) gegenüber ihrem Versicherungsnehmer (Mieter) den Versicherungsschutz gem. § 61 Versicherungsvertragsgesetz entziehen darf, sowie darüber hinaus
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bei Führen des Kraftfahrzeuges durch den Lenker schon bei geringster Alkoholbeeinflussung.
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bei Verstoß gegen die Verpflichtungen der Mieter, insbesondere bei vertragswidrigem Verlassen der Unfallstelle bzw. bei vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist.
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wenn der zur selbständigen Auswahl des Lenkers berechtigte Mieter den Mietwagen an einen Lenker übergibt, der nicht im Besitz der für den betreffenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde.
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bei nicht genehmigten Auslandsfahrten / Bundesgrenzüberschreitungen mit dem Mietfahrzeug.
7. Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen.
8. Versicherungsschutz und Insassenschutz
€ 100,0 Mio. Die Deckungssummen für die Insassenschutzversicherung belaufen sich bei Tod auf EUR 5.000,- und Invalidität EUR 10.000,- Die Deckungssummen erhöhen sich bei mehr Insassen um 10 Prozent bei anteiligem Anspruch.
Vollkasko mit 1.500 € Selbstbeteiligung (PKW-Modelle)
Vollkasko mit 2.000 € Selbstbeteiligung (Transporter Modelle)
10. Datenschutzklausel - Speicherung und Weitergabe von Personendaten
- Name, Anschrift, Emailadresse, Fax- und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten, Kundennummern
- Zentralen Warnring, Anwaltsbüros, Versicherungsunternehmen, Kreditkarteninstitute, Inkassounternehmen, Creditreform
Dies trifft in folgenden Fällen zu:
- die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind
- das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird
- Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen
- vom Mieter gegebene Schecks, Kreditkarten oder Wechsel protestiert werden und Mietwagenrechnungen nichtbezahlt werden
das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.
11. Gerichtsstand
- der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist
der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
12. Schlussbestimmung
Eine evtl. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes bzw. der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand Februar 2009
NTC-24.de - Autovermietung Erfurt
Inh. Philipp Gräfe
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99099 Erfurt
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