NTC-24.de - Automobile Gebrauchtwagen & Autovermietung Erfurt

AGB

Stand: 02/2009

1. Mietvertrag
2. Reservierung
3.  Zahlungsbedingungen
4. Rückgabe
5. Reparaturen / Schäden am  Mietwagen
6. Haftung des Mieters
7. Haftungsbegrenzung des  Vermieters
8. Versicherungsschutz und Insassenschutz
9.  Vertragsbeendigung
10. Datenschutzklausel
11. Gerichtsstand
12.  Schlussbestimmung



1. Mietvertrag

Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche Unterzeichnung oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung (die vom Vermieter schriftlich bestätigt werden muss) zustande. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter aufgeführt werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag gegen eine Gebühr vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person, als berechtigten Lenker zu überlassen. Sofern der Mieter nach dem Mietvertrag berechtigt ist, den Mietwagen an einen von ihm zu bestimmenden Lenker zu überlassen, hat er die Auswahl des Lenkers sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, daß der Lenker im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält (vgl. auch G. III.d).

Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung (siehe auch G.). Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes. Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht werden und nicht zu gewerblichen Personenbeförderung, Motorsport oder zu Fahrschulungen genutzt werden.

Der Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer für das Fahrzeug im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein, die  von jedem Fahrer auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen ist. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird NTC-24.de vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


2. Reservierung

Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Abbestellungen müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht, ist der jeweilige Tagesgrundpreis zu zahlen.

3. Zahlungsbedingungen

Es gelten jeweils die Preise der  bei Anmietung gültigen und einsehbaren Preisliste. Sollte das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben werden, gehen die Kosten für Kraftstoffe zu Lasten des Mieters zzgl. der jeweiligen Gebühr. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren,  Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. NTC-24.de erhebt sich als Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 9,50. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.

Gezahlt werden kann in Bar oder Eurocheckkarte. Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe des festgelegten Preises zu hinterlegen.

Zur Berechnung der gefahrenen Kilometer werden alleine die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt. Bei Ausfall des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen.

Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistung nicht ungefähr bestimmen, werden 200 Kilometer pro Tag pauschal berechnet.

Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 5,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. aber 6% jährlich. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.


4. Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, dass Fahrzeug bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit NTC-24.de während der Öffnungszeiten am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber 30 Minuten nach diesem Zeitpunkt, zurückzugeben. Bei Fahrzeugrückgaben, die später erfolgt, wird eine Gebühr von  € 15,00 oder ggf. Zusatztage berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und -dokumente unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe für die Erstattung dieses Betrages eine Sicherheit einzubehalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und vom Mieter vollgetankt abgegeben. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Bei Fahrzeugübergabe wird für jede Anmietung ein Übergabeprotokoll erstellt.

Zusätzliche Kilometer werden gemäß der jeweiligen Preisliste abgerechnet. Bei Versagen des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen. Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistungen nicht schätzen, werden 200 Kilometer pro Tag pauschal berechnet.


5. Reparaturen / Schäden am Mietwagen

5.1 Technische Schäden

Der Mieter hat sich während der Miete davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und richtigem Reifendruck geführt wird. Ebenso ist zu beachten, dass der richtige Treibstoff getankt wird. Sollte durch Missachtung einer dieser Punkte ein Schaden am Fahrzeug entstehen, haftet der Mieter wegen grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagenfabrikats vorgenommen werden.


5.2 Schäden durch Unfall

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter hat NTC-24.de, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage von Skizzen zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.


6. Haftung des Mieters

Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.

Mieter und berechtigter Lenker haften bei Schäden bzw. Betriebsstörungen als Gesamtschuldner auf Schadensersatz bis zur Höhe der festgelegten Selbstbeteiligung, soweit der Vermieter von einem Dritten keinen Ersatz verlangen kann.

Die vereinbarte Haftungsreduzierung bezieht sich nur auf Schäden am Mietfahrzeug und nicht auf eventuell anfallende Schadennebenkosten.
Mieter und Lenker haften ungeachtet der oben aufgeführten Haftungserklärung gegenüber dem Vermieter in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz:
  • in allen Fällen, in denen im Rahmen eines Vollkaskoversicherungsvertrages die jeweilige Vollkaskoversicherung (Vermieter) gegenüber ihrem Versicherungsnehmer (Mieter) den Versicherungsschutz gem. § 61 Versicherungsvertragsgesetz entziehen darf, sowie darüber hinaus
  • bei Führen des Kraftfahrzeuges durch den Lenker schon bei geringster Alkoholbeeinflussung.
  • bei Verstoß gegen die Verpflichtungen der  Mieter, insbesondere bei vertragswidrigem Verlassen der Unfallstelle bzw. bei vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist.
  • wenn der zur selbständigen Auswahl des Lenkers berechtigte Mieter den Mietwagen an einen Lenker übergibt, der nicht im Besitz der für den betreffenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
  • wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde.
  • bei nicht genehmigten Auslandsfahrten / Bundesgrenzüberschreitungen mit dem Mietfahrzeug.


7. Haftungsbegrenzung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Benutzung oder dem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder infolge Unfalles, verspäteter Übergabe oder Möglichkeit der Übergabe des Mietwagens eintreten, nur in den Fällen des Vorsatzes und bei grober Fahrlässigkeit. Auch für Sach- und Vermögensschäden, die anderweitig entstehen, haftet er lediglich im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.  Bei Nichterfüllung und Verzug haftet der Vermieter auch bei einfachem Verschulden höchstens bis zum zweifachen des zu erwartenden ursprünglichen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, gleichgültig, ob sie auf dem Vertrag oder unerlaubter Handlung gestützt werden, sind nach gesetzlich zulässiger Haftungsbegrenzung ausgeschlossen.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen.


8. Versicherungsschutz und Insassenschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden bis max. € 100 Mio. und Personenschäden je geschädigter Person max.

€ 100,0 Mio. Die Deckungssummen für die Insassenschutzversicherung belaufen sich bei Tod auf EUR 5.000,- und Invalidität EUR 10.000,- Die Deckungssummen erhöhen sich bei mehr Insassen um 10 Prozent bei anteiligem Anspruch.


Vollkasko mit 1.500  € Selbstbeteiligung (PKW-Modelle)

Vollkasko mit 2.000 € Selbstbeteiligung (Transporter Modelle)


9. Vertragsbeendigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ihm der Vermieter das Fahrzeug oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nicht bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt übergibt. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn das Fahrzeug nach Übernahme ausfällt und der Vermieter ihm nicht binnen einer Frist von drei Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn einer der Mieter oder eine weitere Person, dem das Fahrzeug durch den Mieter überlassen wurde, das Fahrzeug in vertragswidriger Weise gebraucht oder sonstige vertragliche Pflichten erheblich verletzt.



10. Datenschutzklausel - Speicherung und Weitergabe von Personendaten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter folgende persönliche Daten in seiner EDV verarbeitet und speichert:
  • Name, Anschrift, Emailadresse, Fax- und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten, Kundennummern
Die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen:
  • Zentralen Warnring, Anwaltsbüros, Versicherungsunternehmen, Kreditkarteninstitute, Inkassounternehmen, Creditreform
Laut dem Bundesdatenschutzgesetztes, darf eine Weitergabe der Daten nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden.

Dies trifft in folgenden Fällen zu:
  • die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind
  • das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird
  • Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen
  • vom Mieter gegebene Schecks, Kreditkarten oder Wechsel protestiert werden und Mietwagenrechnungen nichtbezahlt werden

das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

 

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Erfurt als Gerichtsstand vereinbart, soweit:
  • der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist

der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

 

12. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Eine evtl. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes bzw. der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.


Stand Februar 2009


NTC-24.de - Autovermietung Erfurt
Inh. Philipp Gräfe
Am Urbicher Kreuz 12
99099 Erfurt

Tel. 0361/511 597 24

 

Öffnungszeiten & Anfahrt


Mo.-Fr.   09.00-18.00 Uhr
Sa.          09.30-13.00 Uhr
So.          Schautag
24h Tel.   01520 / 1307350

via: Straßenbahn Linie 3
via: Bus Linie 51, 58, 59

Am Urbicher Kreuz 12
99099 Erfurt